Gutachtenserstellung im Rahmen des LBG (Liegenschaftsbewertungsgesetzes), der ÖNORM B1802 und den Standesregeln des Sachverständigenhauptverbandes.

 

Erstellt werden, sowohl Gutachten im Privatbereich, als auch bei Bestellung durch ein Gericht für gerichtliche Zwecke.

Seit April 2024 zertifiziert für folgende Fachgebiete

94.15 Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Liegenschaften (Baugründe, Wohnungseigentumsobjekte)
94.17 Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser (Baugründe)
 
Auf Anfrage kann auch die Erstellung von Nutzwertgutachten erfolgen.